Mit „Mortimer“ fegte der erste Herbststurm mit Windgeschwindigkeiten von über 110 Kilometern in der Stunde über Deutschland und es fiel damit auch der Startschuss für die Unwettersaison. Die orkanartigen Stürme sorgen nicht nur für Zugausfälle, sondern sind besonders Eigenheimbesitzern und Autofahrern ein Dorn im Auge. Denn: wer nicht genügend abgesichert ist, muss mit hohen Kosten durch abgedeckte Dächer oder abgestürzte Äste rechnen. Extremwetter-Ereignisse wie diese führen besonders in den Monaten ab Oktober zu zahlreichen Gefahren und Unfällen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind besonders Küstenregionen und Gebirge von Stürmen betroffen, im Westen Deutschlands gibt es die meisten Hagelschauer.
„Mit Beginn der Herbststurmsaison registrieren wir eine deutliche Nachfrage nach Sachversicherungen für die Immobilie, den Garten und Fahrzeuge“, sagt Matthias Wald, Leiter Vertriebe bei Swiss Life Deutschland. Und weiter: „Regionale Unwetter und starke Stürme nehmen zu und werden oft nur unzureichend abgesichert. Ist einmal ein Schaden aufgetreten, ist eine Nachversicherung des Eigentums nur schwer möglich.“ Weil eine reine Sturmabsicherung nicht existiert, ist die beste Vorkehrung deshalb eine Kombination aus verschiedenen Versicherungen, so der Rat des Versicherungsexperten.
Fall 1: Unwetter beschädigen das eigene Auto
Wenn es stürmt und windet, kann das eigene Auto von Ästen oder Dachziegeln stark beschädigt werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt diese Schäden in den meisten Fällen. Sie greift auch, wenn gegen einen umstürzenden Baum gefahren wird. Falls dieser aber bereits auf der Straße lag, reicht die Teilkasko nicht aus. Nur die Vollkaskoversicherung übernimmt in diesem Fall den Schaden. Bei einer Teilkaskoversicherung wird der Kunde nicht heruntergestuft, er muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen, sofern eine vereinbart wurde. Die Vollkaskoversicherung stuft bei Eintreten der Leistung für das nächste Kalenderjahr herunter, es sei denn es wurde ein sogenannter „Rabattschutz“ vereinbart, der den Kunden beim aktuellen Versicherer vor einem Mehrbeitrag zur nächsten Hauptfälligkeit schützt. Wenn schwere Unwetter Schnee- und Eislawinen oder Abgänge von Geröll-, Schlamm- und Gesteinsmassen verursachen, übernehmen Voll- und Teilkaskoversicherungen nur in seltenen Fällen.
Fall 2: Das Haus wird durch Unwetter beschädigt
Bei Schäden, die der Sturm am Haus verursacht, greift in den meisten Fällen die Wohngebäudeversicherung. Dabei ist es wichtig, dass Sturmschäden explizit in den Leistungen erwähnt werden und auch Nebengebäude, wie beispielsweise Garagen, mit abgesichert sind. Wenn ein Sturm das Dach beschädigt, Regen eintritt und das Wasser im Haus Schäden verursacht, entstehen Folgeschäden. Auch diese müssen in den Versicherungsverträgen genannt werden. Überflutet starker Regen den Keller, greifen nur Elementarversicherungen. Diese müssen zusätzlich zur Gebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden und schützen Mieter und Eigentümer vor den Folgen von Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutschen, Erdbeben und Lawinen. Werden durch Unwetter Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung. Nur wenige Versicherer bieten Versicherungsschutz bei Rückstauschäden durch Starkregen, wenn keine funktionstüchtige Rückstauklappe vorhanden ist. Gerade diese Schäden werden oft unterschätzt.
Fall 3: Schäden an fremdem Eigentum
Ein großer Teil der Schäden durch Unwetter entsteht, wenn Gegenstände herabfallen. Das können zum Beispiel Dachziegel oder Äste sein. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht tritt dann ein, wenn diese Gegenstände vom Eigenheim andere schädigen. Ist kein Eigentum vorhanden, sondern der Blumentopf fällt beispielsweise vom Mietobjekt bei einem starken Sturm herunter, greifen private Haftpflichtversicherungen.
Wenn Sturm und Starkregen zuschlagen, empfiehlt es sich, alle Schäden gewissenhaft zu sichten und zu dokumentieren. Der persönliche Versicherungsberater unterstützt im Schadenfall und hilft für das weitere Vorgehen. Außerdem wird geraten: Unkosten, die durch Aufräumarbeiten entstehen, sollten dokumentiert werden. Auch sie können im Regelfall eingebracht werden.
Redaktion: Franck Winnig | Quelle: Swiss Life Deutschland| Foto: colourbox.com